Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen
Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.
Angaben zum Dienstleistungserbringer
ADAC Prüfzentrum München
Ridlerstraße 35
80339 München
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Die Website https://www.adac-pruefzentrum-muenchen.de richtet sich an alle Kunden des ADAC Südbayern e.V.
Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung
Diese Webseite ist das Online-Portal des Prüfzentrums / ADAC Südbayern e.V. Sie informiert über die vielfältigen Leistungen des Prüfzentrums in den Bereichen Fahrzeugüberprüfungen, Fahrzeugtechnik, ADAC VertragsSachverständige und Kooperationspartner. Darüber hinaus bietet die Seite die Möglichkeit zur Terminvereinbarung für ADAC Mitglieder.
Die oben genannte Dienstleistung ist teilweise mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) vereinbar.
Folgende Inhalte und Funktionen sind derzeit nicht barrierefrei:
- Manche Alternativtexte für Grafiken, Bilder und Bedienelemente fehlen (WCAG 1.1.1)
- Manche Links haben keine sprechenden Linktexte (WCAG 2.4.4)
Die genannten Barrieren wurden dem Softwareanbieter gemeldet. Dieser arbeitet an entsprechenden Korrekturen und stellt uns Verbesserungen im Rahmen von Software-Updates zur Verfügung.
Barrierefreie Alternativen
Wir helfen Ihnen gerne weiter. Wenden Sie sich an unseren Telefonservice unter +49 89 51 95 188.
Nicht barrierefreie Teile der Dienstleistung – Umsetzungsfristen
Wir bemühen uns stets um die Verbesserung der barrierefreien Zugangsmöglichkeiten zu unserer Website. Derzeit tun wir hierzu Folgendes:
Wir möchten, dass unsere Website für alle Menschen gut nutzbar ist – unabhängig von individuellen Fähigkeiten oder technischen Voraussetzungen. Deshalb prüfen wir regelmäßig die technische Umsetzung unserer Seiten auf Barrierefreiheit und verbessern erkannte Schwachstellen schrittweise. Auch unsere Inhalte gestalten wir so, dass sie möglichst verständlich und zugänglich sind. Dazu gehören klare Sprache, gut strukturierte Texte und alternative Darstellungen für multimediale Inhalte. Bei externen Inhalten, die nicht barrierefrei sind, suchen wir nach geeigneten Lösungen oder technischen Anpassungen, um auch dort eine bessere Zugänglichkeit zu ermöglichen.
Barrierefreiheit ist uns ein zentrales Anliegen – sowohl online als auch vor Ort. Unser Ziel ist es, allen Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu unseren Angeboten zu ermöglichen, unabhängig von individuellen Einschränkungen.
Wir verstehen Barrierefreiheit als fortlaufende Aufgabe. Deshalb arbeiten wir kontinuierlich daran, unsere Website, unsere Inhalte und unsere Services vor Ort barrierefreier zu gestalten und bestehende Hürden schrittweise abzubauen.
Umsetzungsfristen
Die Umsetzung der oben genannten nicht barrierefreien Inhalte erfordert technische Anpassungen durch externe Softwarehersteller. Da wir auf deren Zeitplanung keinen direkten Einfluss haben, ist derzeit kein konkreter Zeitrahmen für die vollständige Barrierefreiheit benennbar.
Erstellung der Barrierefreiheitserklärung
Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 24.07.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 24.07.2025
Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Die zuständige Marktüberwachungsbehörde ist die ‚Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen‘ (MLBF) mit Sitz in Magdeburg.
Feedbackmöglichkeit und Kontaktangaben
ADAC Südbayern e.V.
Ridlerstraße 35
80339 München
E-Mail: pruefzentrum@sby.adac.de
Telefon: +49 89 51 95 188
Link zur Website: https://www.adac-pruefzentrum-muenchen.de
