Allgemeine Geschäftsbedingungen des ADAC Prüfzentrum München ADAC Südbayern e.V., Ridlerstraße 35, 80339 München (Stand Juni 2025)
Teil A - Allgemeine Bedingungen
I. Erteilung des Auftrages
- Die Auftragserteilung seitens des ADAC Mitgliedes/Kunden* (im weiteren „Auftraggeber“) erfolgt in den Betriebsräumen des ADAC Prüfzentrum München des ADAC Südbayern e.V. (im weiteren „ADAC“ genannt) bzw. am Standort des mobilen Prüfdienstes.
- In einem stets schriftlich zu verfassenden Auftrag werden die beauftragten Leistungen aufgeführt und die damit einhergehenden Kosten inklusive Umsatzsteuer benannt. Informationen zu dem Leistungsumfang des ADAC Prüfdienstes nebst Preisangaben sind unter www.adac-pruefzentrum-muenchen.de oder vor Ort einsehbar.
- Im Rahmen der Beauftragung verpflichtet sich der Auftraggeber alle für die Begutachtung erforderlichen Informationen und Unterlagen auf eigene Kosten beizubringen und alle notwendigen Angaben vollständig, wahrheitsgemäß und ungefragt abzugeben. Dies betrifft insbesondere Angaben zu Alt- und Vorschäden, Modifikationen, Auffälligkeiten oder Störungen am Fahrzeug.
- Der ADAC behält sich das Recht vor, Fahrzeuge von den beauftragten Leistungen auszuschließen, sofern Hinweise vorliegen, die auf eine Ungeeignetheit des Fahrzeugs deuten. Eine Rückerstattung bzw. Reduzierung der Kosten erfolgt vor Ort.
- Die Durchführung des Auftrages erfolgt innerhalb des vereinbarten Zeitfensters.
- Vom Auftraggeber erteilte Vollmachten zur Fahrzeugabholung und/oder Änderung des Auftrages oder Sonderwünsche müssen entweder in den Auftrag aufgenommen oder in Textform durch den Auftraggeber von einer dem ADAC bekannten E-Mailadresse des Auftraggebers gesendet werden.
- Der Auftraggeber erhält einen Ausdruck des Auftrages.
- Protokolle oder Zweitschriften werden aus Datenschutzgründen nur an den Auftraggeber direkt herausgegeben, im Falle des Nachversandes nur auf dem Postweg.
II. Bezahlung und Abnahme
- Die Bezahlung der beauftragten Leistungen erfolgt in einer Summe (EC, Mastercard, Visa oder Bar) vor Ort.
- Bis zur vollständigen Bezahlung der beauftragten Leistungen macht der ADAC bis auf Widerruf von seinem werkvertraglichen Pfandrecht Gebrauch.
- Eine vorbehaltlose Bezahlung der Rechnung gilt als Abnahme.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet das Fahrzeug unmittelbar nach Durchführung der vereinbarten Leistung abzuholen. Bei Nichtabholung behält sich der ADAC das Erheben einer ortsüblichen Standgebühr vor.
III. Widerrufsrecht bei Aufträgen außerhalb der Geschäftsräume des ADAC
- Bei Aufträgen, die außerhalb der Geschäftsräume des ADAC abgeschlossen werden, hat der Auftraggeber das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
- Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber den ADAC, (+49 89 51 95 188 oder pruefzentrum@sby.adac.de) mittels einer eindeutigen Erklärung über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
- Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
- Beginnen die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist, hat der Auftraggeber dem ADAC einen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Widerruf erbrachten Leistungen am Gesamtumfang entspricht.
IV. Überlassung und Rückgabe der Aviloo-Box im Rahmen des Premium-Tests
- Im Rahmen des Aviloo-Premium-Tests wird dem Auftraggeber die Aviloo-Box für maximal sieben Kalendertage zur Nutzung überlassen. Nach Übermittlung des Testergebnisses ist die Box innerhalb von drei Werktagen an den ADAC zurückzugeben.
- Bei verspäteter Rückgabe ab dem vierten Werktag wird eine pauschale Verzugsgebühr in Höhe von 20,00 EUR pro Kalendertag erhoben. Im Falle von Verlust oder Beschädigung der Aviloo-Box durch den Auftraggeber ist dieser verpflichtet, einen Schadensersatz in Höhe von 250,00 EUR zu leisten.
V. Stornierungen und Terminabsagen
- Die Stornierung ist mündlich oder schriftlich mitzuteilen. Bei Stornierung am Tag der Leistungserbringung, bei Verspätung und bei Fernbleiben ohne vorherige Absage kann bis zu 50 % des Betrages in Rechnung gestellt werden.
Der ADAC behält sich vor, eine Durchführung der Fahrzeugprüfung aus Gründen, die er nicht selbst zu vertreten hat, insbesondere bei unvorhersehbaren Betriebsstörungen sowie bei höherer Gewalt abzusagen oder in Absprache mit dem Auftraggeber terminlich zu verschieben. Weitergehende Ansprüche seitens des Auftraggebers sind ausgeschlossen
VI. Haftung
- Verletzt der ADAC, einschließlich seiner gesetzlichen Vertreter, seiner Erfüllungsgehilfen oder seiner Verrichtungsgehilfen, eine Pflicht aus dem mit Auftragserteilung begründeten Schuldverhältnis, so kann der Auftraggeber Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen.
- Für Schäden haftet der ADAC grundsätzlich nur dann, wenn die Schäden auf einer vorsätzlichen oder zumindest grob fahrlässigen Pflichtverletzung desselben beruhen. Diese Haftungseinschränkung gilt nicht im Falle der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieser Vereinbarung überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung regelmäßig vertraut werden darf. Dann haftet der ADAC auch für einfache Fahrlässigkeit. Im Falle einer jedweden fahrlässigen Verletzung einer solchen wesentlichen Vertragspflicht durch den ADAC und der Verursachung eines Vermögens- oder Sachschadens, ist die Haftung der Höhe nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.
- Der ADAC haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder jedweden fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
- Im Rahmen der Erstellung von Wertgutachten haftet der ADAC insbesondere nicht für Nachteile, die dem Auftraggeber dadurch entstehen, dass der Auftraggeber unwahre oder unvollständige Angaben gemacht hat oder wertbildende oder wertmindernde Informationen verspätet oder gar nicht übermittelt hat.
- Der ADAC haftet nicht für den Verlust von Geld oder Wertsachen, die im Fahrzeug verblieben sind, es sei denn er hat besondere dahingehende Verwahrungspflichten übernommen.
VII. Datenschutz
Einzelheiten zur Datenverarbeitung durch den ADAC und der Betroffenenrechte können den Datenschutzinformationen unter: https://adac-pruefzentrum-muenchen.de/datenschutz entnommen sowie vor Ort eingesehen werden.
VIII. Hinweis gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Der ADAC nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle (VSBG) teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
IX. Sonstiges
Sollten Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt.
X. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt München, Sitz des ADAC.
Teil B - Besondere Bedingungen
Zusätzliche Pflichten des Auftraggebers:
- Der Auftraggeber versichert, dass das Fahrzeug Kfz-haftpflichtversichert, in einem verkehrssicheren Zustand und für die Nutzung im Straßenverkehr zugelassen ist.
- Auf dem Gelände gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO).
- Den Anweisungen der ADAC-Mitarbeiter ist während der Fahrzeugprüfung unbedingt Folge zu leisten.
- Verstößt der Auftraggeber gegen die hier genannten Bedingungen, kann der ADAC oder ein beauftragter ADAC-Mitarbeiter den Teilnehmer von der Fahrzeugprüfung ausschließen; eine Erstattung der Anmeldegebühr erfolgt in diesem Fall nicht.
*Hinweis: Im Sinne einer besseren Lesbarkeit und Vereinfachung wurde in den AGB die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehöriger aller Geschlechter (m/w/d)).
